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Fortbildung ist ein wichtiges Struktur- und Prozesselement einer voraussetzungsorientierten Qualitätssicherung. Zahnärzte sind nach Berufsordnung (§ 5 MBO) und Sozialgesetzgebung (§ 95 d SGB V) verpflichtet, kontinuierlich an Fortbildung teilzunehmen. Dabei ist es wichtig zu wissen, wie das tatsächliche Fortbildungsverhalten von Zahnärzten ist. Durch neue Formen der Fortbildung, strukturierte Fortbildungscurricula und postgraduale Masterstudiengänge, wird der Übergang von Fort- und zur Weiterbildung fließend. Neue Konzepte und Kooperationsformen sind daher erforderlich. Die ZZQ führt die Geschäfte des Gemeinsamen Beirats Fortbildung von BZÄK und DGZMK und hat in diesem Rahmen von der Erarbeitung verschiedener Konzepte und Veröffentlichungen mitgewirkt. Information zur vertragszahnärztlichen Fortbildung, 2006 Der Gesetzgeber hat 2004 die Fortbildungspflicht der Vertragszahnärzte auch im Sozialgesetzbuch geregelt. Fortbildungserhebung EFO-Z Die Fortbildung des niedergelassenen Zahnarztes: Nutzung und Bewertung – Ergebnisse einer bundesweiten Befragungsstudie Fortbildung in Europa – Basis ist Freiwilligkeit Ergebnisse einer Erhebung in 30 europäischen Ländern Glossar: Zahnärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung Da die Begriffe nicht immer einheitlich verwendet werden, wurde in einem Glossar versucht, Klarheit zu schaffen. |